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• U4 vom 3-4.Lebensmonat • U5 vom 5-7. Lebensmonat • U6 vom 10-12. Lebensmonat • U7 vom 20-24.Lebensmonat • U7A vom 33-40. Lebensmonat ab dem 1. Juli 2008 • U8 vom 44-48.Lebensmonat • U9 vom 60-64. Lebensmonat • Jugendgesundheitsuntersuchung J1 vom 13-15. Lebensjahr • der motorischen Entwicklung • der psychomotorischen Entwicklung • der sozialen Entwicklung • der psychosozialen Entwicklung Seit Januar 2008 werden von unterschiedlichen Krankenkassen sogenannte „Zusätzliche Vorsorgen“ zu Lasten der Krankenkasse angeboten.
U10 von 7/8. Lebensjahr U11 von 9/10. Lebensjahr J2 von 16-17. Lebensjahr
sind individuelle Gesundheitsleistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht vergüten müssen. Nach unserer Erfahrung sind aber einzelne Krankenkassen bei Nachfrage durchaus bereit, die Kosten für die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen zu übernehmen. Die Entwicklungsstufen verlaufen bei Säuglingen und Kleinkindern unterschiedlich. Es gibt eine grosse Zeitspanne, in der bestimmte Entwicklungsschritte ablaufen. Manche Säuglinge können bereits mit 9 Monaten frei laufen, manche Kleinkinder erlernen erst mit 21 Monaten das freie Laufen. Nur wenn Abweichungen aus der grossen Spannbreite der kindlichen Entwicklung auftreten, ist eine weitere Diagnostik und Therapie erforderlich. Zur besseren Orientierung über die Entwicklung Ihres Kindes bitten wir Sie während der Wartezeit vor der Untersuchung einen Fragebogen über die Entwicklung Ihres Kindes auszufüllen (Entwicklungsstadien nach Denver, Elternfragebogen). Bei der Vorsorgeuntersuchung werden Ihre Angaben mit den Ergebnissen der Untersuchung verglichen, um eine weitere Sicherheit über die Entwicklung des Säuglings zu bekommen.
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