Terminvergabe
Unsere Terminvergabe erfolgt in vorgegebenen Abständen.
Wir dürfen Sie bitten, die Termine einzuhalten. Bei einer
Terminabsage im Abstand von weniger als 24 Stunden zuvor,
behalten wir uns vor, Ihnen die angefallenen Praxisausfall-zeiten
privat in Rechnung zu stellen, wenn wir den Termin
nicht
kurzfristig weiter vergeben können.
Trotz einer Bestellpraxis
kann es während unserer Sprechzeiten zu einer Verschiebung
der Termine kommen. Dies trifft z.B. zu, wenn ein/e Patient/In,
Kind, Jugendlicher auf Grund seiner Erkrankung als Notfall
sofort behandelt werden muss oder die Behandlungsursache
in der vorgegebenen Zeit nicht ausreichend therapiert werden
kann. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis.
Die Reihenfolge
der vergebenen Termine richtet sich nicht nach dem Eintreffen
der Patienten/ Innen, Kinder, Jugendliche im Wartebereich.
Sollte die Wartezeit sich deutlich verlängern, werden unsere
Mitarbeiter Sie gerne informieren.
Notfälle, Kinder mit Hautausschlägen
Wir bitten Notfälle mit unseren Praxismitarbeitern
abzusprechen,
damit eine notwendige Behandlung
sofort eingeleitet werden
kann.
Wenn Sie oder Ihr Kind einen Hautausschlag hat,
bitten wir Sie entsprechend der Information an unserem
Praxiseingang an unserem Nebeneingang zu klingeln. Warten
Sie bitte, bis unsere Mitarbeiterin an der Rezeption die
Türe öffnet und Sie in unseren Infektionsraum geleitet.
Nehmen Sie bitte nicht unaufgefordert im Wartebereich Platz.